Sprühlinge e.V. wurde am 21. November 2017 gegründet und hat sich seitdem als aktiver Akteur in der Jugendhilfe etabliert.
Unser Engagement zielt darauf ab, jungen Menschen in Spandau vielfältige Angebote und Unterstützung zu bieten. In dieser kurzen Zeit haben wir bereits zahlreiche erfolgreiche Projekte und Großveranstaltungen umgesetzt, die das Leben und die Teilhabe von Jugendlichen in unserer Gemeinde bereichern. Wir sind derzeit mit der Umsetzung von sieben Angebotsformen betraut worden, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Jugendlichen in den Ortsteilen Wilhelmstadt und Gatow-Kladow zugeschnitten sind:
Im Einklang mit unserem Leitbild und dem dazugehörigen pädagogischen Konzept haben wir erste sozialraumorientierte Kooperationen eingegangen und Bündnisse gegründet. Diese Kooperationen ermöglichen es uns, unsere Projekte in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern zu entwickeln. Ein großer Erfolg, auf den wir stolz sind, sind die Anerkennungen, die wir für unsere Arbeit erhalten haben.
So wurden zwei unserer Projekte als „Best practice“ im Rahmen der Initiative „Kultur macht Stark – Bündnisse für Bildung“ ausgezeichnet, gefördert vom Bundesministerium für Forschung und Bildung. Diese Anerkennung bestärkt uns in unserem Engagement und motiviert uns, weiterhin innovative und bedarfsgerechte Angebote für die Jugendlichen in Spandau zu schaffen.
Wir freuen uns darauf, auch in Zukunft aktiv zur positiven Entwicklung und Integration von jungen Menschen beizutragen und danken Ihnen für Ihr Interesse an unserem Träger Sprühlinge e.V. Gemeinsam gestalten wir eine lebendige und vielfältige Zukunft für die Jugend in Spandau!
Der Fachbereich Jugendarbeit unseres Trägers Sprühlinge e.V., hat *§ 11 SGB VIII Jugendarbeit als Gesetzlichegrundlage und wird in allen Angebotskonzepten des Trägers angewendet und berücksichtigt.
(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Dabei sollen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden.
(2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.
(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
1) außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
2) Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
3) arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
4) internationale Jugendarbeit,
5) Kinder- und Jugenderholung,
6) Jugendberatung.
(4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen.
*Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 21.12.2022